Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW ist bemüht, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.bug-nrw.de und wurde am 23. Juni 2021 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Wir haben den Webauftritt vom 1. bis zum 22. Juni 2021 auf seine Barrierefreiheit getestet.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Carsten Peters im Zeitraum vom 1. Bis 22. Juni 2021 vorgenommenen Selbstbewertung auf Basis der Prüfschritte des BIK BITV-Tests (https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Auf einigen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte, nicht erfüllt.

Die Onlineredaktion hat die Grafiken auf den geprüften Seiten bereits angepasst. Die Adaption sämtlicher Alternativtexte für Grafiken und Objekte wird angestrebt, sie wird jedoch aufgrund des großen Umfangs einige Zeit in Anspruch nehmen.

  1. Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.4.1.1a Korrekte Syntax, nicht erfüllt.
    Grund: Auf den angegebenen Seiten sind Probleme in der HTML Struktur vorhanden, die zu Fehlern in verschiedenen Programmen führen können.
  2. Auf der Seite für den Maßnahmenantrag ist der Prüfschritt 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar nicht erfüllt
    Grund: Im Abschnitt "Kosten" sind die Beschriftungen z.T. nicht korrekt mit den dazugehörigen Eingabefeldern verknüpft

Der nachstehend aufgeführte Inhalt ist teilweise barrierefrei:

  1. Auf der Startseite ist der Prüfschritt 9.1.2.5 Audiodeskription für Videos nicht voll erfüllt
    Grund: Die Namen der Sprechenden werden nur eingeblendet und nicht in der Tonspur übermittelt. Stattdessen wird ein Transkript des Videos bereitgestellt 
  2. Auf der Startseite ist der Prüfschritt 9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln teilweise erfüllt
    Grund: Das Video hat keine Untertitel, aber es gibt im unmittelbaren Kontext des Videos einen klar bezeichneten Link zu einer vollständigen Textalternative.
  3. Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar nur teilweise erfüllt
    Grund: Slider mit Logos: Bewegung endet nicht von allein, kann aber durch Überfahren mit der Maus angehalten werden
  4. Auf der Seite für den Maßnahmenantrag ist der Prüfschritt 9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck eher nicht erfüllt
    Grund: Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, sollten eine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zweckes ermöglichen. Geeignet dafür ist zur Zeit das HTML autocomplete-Attribut.
  5. Auf der Seite für den Maßnahmenantrag ist der Prüfschritt 9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern nur teilweise erfüllt
    Grund: Korrekturvorschläge werden nahe der betroffenen Eingabefelder angezeigt aber nicht mit einer geeigneten ARIA-Technik verknüpft.

Zu den Punkten: Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da für diese Optimierungen im Rahmen des CMS TYPO3 teilweise sehr umfangreich in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss oder eine aufwändige Neuerstellung des Videos notwendig ist.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2021 zu Köln erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die folgende E-Mailadresse: landeskoordination@bug-nrw.de 

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum

Telefon: (0234) 91535-7000

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik