Laienreanimation an Schulen im Land NRW - Verpflichtung zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7

Bereits im Juli 2025 wurde die Kooperationsvereinbarung zur verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht an den Schulen der Sekundarstufe I im Land Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2026/27 unterzeichnet.
Mit dem Runderlass vom 01.12.2025 zur „Verpflichtung zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“ wird ab dem Schuljahr 2026/27 der Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt.
Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen.
Um die Fortbildung der Lehrkräfte sowie die Ausstattung der Schulen zu koordinieren, wurde landesweit eine Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet.
Alle weiterführenden Informationen, der Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie aktuelle, landesweite Fortbildungstermine finden Sie unter folgendem Link:
Hier geht es zur Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln
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Hier geht es zum gültigen Erlass (2021) "Aus- und Fortbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe und Laienreanimation"
Hier geht es zum gültigen Erlass (2021) “Aus- und Fortbildung von Lehr- und Fachkräften in Schulen in Erster Hilfe und Laienreanimation”
Letzte Aktualisierung am 16.01.2026; 20:23 Uhr