„Jede Schule hat eine geeignete Leitungs- und Steuerungsstruktur.“ (BuG-Konzept)
„Eine integrierte Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Schulen ist eine zentrale Führungs- und Managementaufgabe und damit Aufgabe der Schulleitungen. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für eine Schule beeinflussen sie durch ihre Haltung und ihr Führungshandeln entscheidend deren Bildungs- und Gesundheitsqualität und damit auch die Gesundheit aller Beteiligten im jeweiligen Setting.“ (BuG-Konzept)

Schulleitung hat einen entscheidenden Einfluss auf Arbeitszufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation aller Akteurinnen und Akteure. Sie trägt die Verantwortung dafür, die Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten, indem sie für die gesundheitsgerechte Optimierung von Arbeitsabläufen und festgelegte Zuständigkeiten sorgt. Sie befähigt die Beschäftigten zur Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit und sorgt auch vorbildhaft für ihre eigene Gesundheit. Sie entwickelt eine partizipative Schulkultur (s. Gelingensbedingungen S. 101) und schafft dabei Transparenz darüber, wo Partizipation möglich und bedeutsam ist und wo nicht. (S. insgesamt IQES-Dimension 8 „Wirkungen“.)

Das gesamte Schulleitungshandeln richtet sich an den drei salutogenen Prinzipien aus:

  • Verstehbarkeit: z. B. Transparenz in Verantwortungsregelungen/Entscheidungen, Aufgabenklarheit, Förderung von Informationsfluss 
  • Sinnhaftigkeit: z. B. Verantwortung für den Prozess, Visionen und Ziele zu entwickeln, Zielklarheit, zielorientiertes Handeln, Motivation 
  • Handhabbarkeit: z. B. Kultur der Wertschätzung, der Anerkennung und des Feedbacks, schonender und effizienter Umgang mit Ressourcen, Passung von Aufgabe und Person, Schaffung optimaler und gesundheitsförderlicher Arbeits-, Kooperations- und Organisationsstrukturen 

Die Schulleitung gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie hat eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen und bei betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Sie stellt sicher, dass gesundheitsbezogene Themen regelmäßig auf der Agenda stehen. In diesem Zusammenhang ist auch die externe Vernetzung mit geeigneten Kooperationspartnerinnen und -partnern aus dem Gesundheitsbereich relevant.

Komplexe Schulentwicklungsprozesse benötigen eine funktionierende, kompetente Koordination, damit Ressourcen effizient und gewinnbringend eingesetzt und Ziele erreicht werden. Erfolgreiche Entwicklungsvorhaben erzeugen zudem Erfolgszuversicht und motivieren für ein Engagement bei zukünftigen Veränderungsvorhaben (zu den Erfolgsfaktoren s. Gelingensbedingungen S. 105 ff.). Die Schulleitung benötigt dabei Unterstützung. Dazu schafft sie geeignete Steuerungsstrukturen, indem sie z. B. Aufgaben klar und verbindlich an einzelne Lehrkräfte überträgt. Dies ist besonders auch in kleinen Systemen, wie z. B. Grundschulen, empfehlenswert.

In größeren Systemen erfordert dies eine Steuerungsgruppe. Eine solche Struktur zu installieren und zu erproben, ist schon ein wichtiger Schritt hin zu einer guten gesunden Schule. Bei bereits etablierten Steuerungsgruppen „muss geprüft werden, ob die vorhandene Steuerungsgruppe den Entwicklungsprozess managen kann, ob sie erweitert werden muss oder ob dafür zusätzliche Strukturen geschaffen werden müssen bzw. können.“ (Gelingensbedingungen S. 106).


Fragenkatalog gute gesunde Führung und Steuerung

  • Die Schulleitung (SL) nimmt Führungsverantwortung für die integrierte Gesundheits- und Qualitätsentwicklung wahr.
  • Das gesamte Schulleitungshandeln richtet sich an den salutogenen Prinzipien aus.
  • Die SL vereinbart mit den am Schulleben Beteiligten den zeitlichen und organisationalen Rahmen für die Entwicklung einer partizipativen Schulkultur.
  • Die SL fördert die Arbeitszufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation aller Akteurinnen und Akteure.
  • Die SL legt Zuständigkeiten und Aufgaben in einem Geschäftsverteilungsplan fest.
  • Die SL unterstützt die Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer aktiven Gesundheitsförderung.
  • Die SL sorgt vorbildhaft für ihre eigene Gesundheit.
  • Die SL überprüft mindestens jährlich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.
  • Die SL nimmt ihre besondere Fürsorgepflicht für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen und in betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen wahr.
  • Eine Steuerungsgruppe, die das Thema gute, gesunde Schule bearbeitet, ist installiert und erprobt (StG).
  • An der StG-Arbeit sind Vertreterinnen und Vertreter der Eltern- und Schülerschaft, ggf. der weiteren Mitarbeiterschaft und wichtiger Gremien beteiligt.
  • Die für BuG benannten Personen aus Kollegium und SL sind Mitglied der StG.

Literatur