Leistungen des Landesprogramms in den Phasen 2 und 3
In diesen beiden Phasen bietet das Landesprogramm folgende Unterstützung an:
Die zuständige BuG-Koordinatorin bzw. der -Koordinator steht für regelmäßige, mindestens jährliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Sie bzw. er berät insbesondere im Hinblick auf:
- die Arbeit mit dem BuG-Screening,
- die Planung geeigneter gesundheitsförderlicher Maßnahmen,
- die Evaluation von Maßnahmen sowie
- die Beantragung von Fördermitteln.Die Auswertung des BuG-Screenings wird jährlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Evaluationsstelle sendet den Selbstevaluations-Bericht innerhalb von 8 Wochen an die Schulleitung, nachdem die Schule ihr die Beendigung der Befragung angezeigt hat. Das BuG-Screening ist jährlich vorgesehen, sollte mindestens aber alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Für die Durchführung der aus den Evaluationsergebnissen erwachsenen gesundheitsförderlichen Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden. Dies ist in Phase 2 und 3 für Maßnahmen mit eigenen Schwerpunktsetzungen. Beachten Sie bitte die Förderkriterien und die Antragsfristen. Das Online-Formular finden Sie hier.
Für die Entwicklung eigener Evaluationsinstrumente, gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse sowie eines salutogenen Unterrichts kann jede Schule Fördermittel für Jahresabonnements für die Online-Plattform www.iqesonline.net beantragen. Dies ist ganzjährig über das Online-Formular möglich.
Schulen können jederzeit Unterstützung beim Aufbau eines „B-Teams“ beantragen (Online-Formular).
Mehrere BuG-Schulen können gemeinsam als Netzwerk Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention initiieren und dafür bei einer Eigenbeteiligung von 25% Fördermittel beantragen.
Regelmäßige Netzwerkveranstaltungen zu aktuellen Themen dienen der fachlichen Unterstützung und dem schulformbezogenen und schulformübergreifenden Austausch der BuG-Schulen.