Sie haben sich mit der Anmeldung zum Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW entschieden, regelmäßig im Rahmen einer Selbstevaluation Daten zur Steuerung und Optimierung Ihrer Schulentwicklung zu erheben. Dafür bietet Ihnen das Landesprogramm derzeit das Instrument des BuG-Screenings an, das auf dem IQES-Qualitätskonzept basiert. Sie planen an einem für Sie im Schuljahresverlauf sinnvollen Zeitpunkt ein, das BuG-Screening unter Beteiligung aller Lehrkräfte und ggf. anderer pädagogischer Mitarbeiter*innen durchzuführen.

Im neuen Evaluationskonzept des Landesprogrammes wurde das BuG-Screening durch die BuG-Standortbestimmung ersetzt.

Im Frühjahr/Sommer 2021 hat das Landesprogramm den Mitgliedsschulen die Möglichkeit der neuen BuG-Standortbestimmung in einem begrenzten Befragungszeitraum eröffnet. Die Programmschulen, welche in diesem Zeitraum noch nicht Mitglied waren oder nicht daran teilnehmen konnten, wird als Übergangslösung die Nutzung der Internetplattform IQESonline angeboten. Das Landesprogramm stellt dort seit 2018 alle Fragebögen des ursprünglichen BuG-Screenings zur Verfügung, so dass Sie mit minimalem Aufwand ebenfalls die Online-Befragung durchführen können und auf Knopfdruck auch umgehend den Bericht erhalten.

Es wird empfohlen, das BuG-Screening jährlich durchzuführen, mindestens muss es aber alle zwei Jahre durchgeführt werden. Dazu füllt das gesamte Kollegium einen Fragebogen aus. Es steht ein Fragebogen für Allgemeine Schulen und eine Version für Berufskollegs zur Verfügung. Zusätzlich gibt es eine Version für die Elternschaft.

Aus den Ergebnissen dieses Screenings können Sie dann geeignete Schulentwicklungsmaßnahmen ableiten. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen können Sie eine Förderung beim Landesprogramm beantragen.

Bei Fragen zur Selbstevaluation wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige BuG-Koordinatorin bzw. Ihren Koordinator. Das Landesprogramm bietet den BuG-Schulen darüber hinaus regelmäßig eine Fachtagung zum Thema Nachhaltige Schulentwicklung an. 

 

 


Übergangsregelung Schuljahr 2021/22

Schulen, die in dieser Übergangszeit das BuG-Screening machen möchten und zurzeit kein Abo haben, können hierfür einen Maßnahmenantrag stellen. 

Für IQES-online Anträge gilt hierzu Folgendes:

Der Eigenanteil wird den Mitgliedsschulen des Landesprogrammes Bildung und Gesundheit NRW komplett erlassen!!!

Einen Antrag zu IQESonline kann jede Mitgliedsschule unabhängig davon stellen, in welcher Programmphase sie sich befindet.

Zur Vereinfachung und im Sinne der Entbürokratisierung füllen Sie den Antrag lediglich mit Ihren Daten der Schule aus und legen das Startdatum fest. Alle weiteren erforderlichen Antragsinformationen haben wir für Sie schon vorgenommen. Damit kann Ihr IQES-online Antrag nun auch zügig bearbeitet werden. Den Lehrerkonferenzbeschluss dürfen Sie uns -in Pandemie-Zeiten- gerne auch nachreichen. Um die Abrechnung mit dem Anbieter kümmert sich für diese Anträge ausschließlich die Landeskoordination.

Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich Ihre zuständige Koordinatorin bzw. Ihr zuständiger Koordinator zur Verfügung

Eine andere Möglichkeit ist, mit den Papierfragebögen zu arbeiten und z. B. mit Grafstat auszuwerten. 

Diese Regelungen gelten so lange, bis das Landesprogramm wieder über eine Evaluationsstelle verfügt.


Häufige Fragen

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe bei der Auswertung und Interpretation der Daten benötige?
    Die BuG-Koordinator*innen sind in der Datenauswertung geschult. Ihre Beratung steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

  • Können wir auch ein selbst entwickeltes Evaluationsverfahren verwenden?
    Dies ist grundsätzlich möglich und nach einigen Durchläufen BuG-Screening auch sinnvoll. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrer zuständigen Koordinatorin bzw. Ihrem Koordinator beraten, damit es so gestaltet wird, dass Sie aus dessen Ergebnissen auch den Bedarf und die Ziele für die geplanten Schulentwicklungsmaßnahmen ableiten können. Sie sind verpflichtet, grundsätzlich aber mindestens alle zwei Jahre das standardisierte BuG-Screening durchzuführen, damit Sie im Laufe der Jahre Vergleichsdaten erhalten und die langfristige Entwicklung Ihrer Schule verfolgen können.

  • Kann man ausnahmsweise das BuG-Screening aussetzen, wenn eine Sondersituation besteht?
    Das ist grundsätzlich in begründeten Ausnahmefällen möglich. Setzen Sie sich dazu bitte mit Ihrer zuständigen Koordinatorin bzw. Ihrem Koordinator in Verbindung. Die Entscheidung über eine Entpflichtung trifft die zuständige Bezirkskoordinatorin bzw. der Bezirkskoordinator.

  • Gibt es auch einen Fragebogen für Eltern- und Schülerschaft?
    Für die Elternschaft gibt es eine abgespeckte Elternversion, bei der bestimmte Qualitätsdimensionen ausgespart werden (z. B. Schulführung und Personalentwicklung). Mit dem Bericht erhalten Sie getrennte Auswertungen, aber auch eine Gegenüberstellung der Ergebnisse. Eine Schülerversion liegt nicht vor. Für Schüler*innen finden Sie viele Instrumente auf der Internetplattform www.IQESonline.net.