Das Landesprogramm Bildung und Gesundheit ermöglicht es den Mitgliedsschulen, durch einen Maßnahmenantrag die Online-Plattform www.IQESonline.net  zu nutzen und damit kennenzulernen. Diese Plattform stellt sowohl Werkzeuge für die Schul- und Unterrichtsentwicklung als auch für die Qualitätsentwicklung und -steuerung zur Verfügung. 

Die Teilnahme an der IQESonline-Plattform ersetzt nicht das im Landesprogramm geforderte BuG-Schulscreening. Bitte beachten Sie auch die Abo-Regeln weiter unten.


 

Weitere Informationen:
Gerold Brägger, Leiter IQES online und Beratungsinstitut schulentwicklung.ch
Tellstrasse 18, CH-8400 Winterthur
Tel. direkt: +41 (0) 52 202 45 66
Tel. allg.: +41 (0) 52 203 07 15
Email: braegger@iqesonline.net


Regelung Schuljahr 2022/23

Im Frühjahr 2021 hat das Landesprogramm den Mitgliedsschulen die Möglichkeit der neuen BuG-Standortbestimmung in einem begrenzten Befragungszeitraum eröffnet. Die Programmschulen, welche in diesem Zeitraum noch nicht Mitglied waren oder nicht daran teilnehmen konnten, wird als Übergangslösung die Nutzung der Internetplattform IQESonline angeboten. Das Landesprogramm stellt dort seit 2018 alle Fragebögen des ursprünglichen BuG-Screenings zur Verfügung, so dass Sie mit minimalem Aufwand ebenfalls die Online-Befragung durchführen können und auf Knopfdruck auch umgehend den Bericht erhalten.

Schulen, die in dieser Übergangszeit das BuG-Screening machen möchten und zurzeit kein Abo haben, können hierfür einen Maßnahmenantrag stellen. 

Für IQES-online Anträge gilt hierzu Folgendes:

Der Eigenanteil wird den Mitgliedsschulen des Landesprogrammes Bildung und Gesundheit NRW komplett erlassen!!!

Einen Antrag zu IQESonline kann jede Mitgliedsschule unabhängig davon stellen, in welcher Programmphase sie sich befindet.

Zur Vereinfachung und im Sinne der Entbürokratisierung füllen Sie den Antrag lediglich mit Ihren Daten der Schule aus und legen das Startdatum fest. Alle weiteren erforderlichen Antragsinformationen haben wir für Sie schon vorgenommen. Damit kann Ihr IQES-online Antrag nun auch zügig bearbeitet werden. Ein Lehrerkonferenzbeschluss ist nicht erforderlich. Um die Abrechnung mit dem Anbieter kümmert sich für diese Anträge ausschließlich die Landeskoordination.

Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich Ihre zuständige Koordinatorin bzw. Ihr zuständiger Koordinator zur Verfügung

Letzte Aktualisierung am 11.01.2023; 13:12 Uhr