"Zur Gewalt gehören sowohl die physische als auch die psychische Gewalt. Die physische Gewalt umfasst die körperliche Einwirkung auf Personen und Sachen. Hierzu gehört neben Körperverletzungen und Tötungsdelikten auch die Einflussnahme auf den Körper eines anderen, die nicht den Grad einer Verletzung erreicht. Das sind vorsätzliche Handlungen, deren Ausmaß sich von Pöbeleien und Schulhofraufereien bis zur schweren Schlägerei und sexuellen Übergriffen erstrecken kann. Aber auch jede Form der Sachbeschädigung und des Vandalismus wird darunter verstanden. Der weite Begriff der psychischen Gewalt umfasst verbale Aggressionen in Form von Beleidigungen, üble Nachrede, Herabsetzen des Anderen, Ausgrenzung, von Hass erfüllte Sprache oder Gesten, verletzende und beleidigende Kommentare oder Einträge auf Internetseiten sowie nicht zuletzt Diskriminierungen und die nach außen gezeigte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit."
(vgl. Aktionsplan Gewaltprävention, s.u.)


Das Landesprogramm und seine Träger unterstützt Sie auch in diesem Arbeitsfeld. 
Suchen Sie einfach unter Unterstützungsangebote nach den geeigneten Maßnahmen

Auch auf der Seite des Bildungsportals NRW finden Sie weiterführende Informationen und hilfreiche Hinweise zu präventiven Programmen. (vgl. Aktionsplan Gewaltprävention (2019 - 2022)
 

Auf der Seite von QUA-LIS NRW finden sich auch Hinweise zu entsprechenden Programmen.