• Die Schule integriert Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention in ihr Leitbild/Schulprogramm und berücksichtigt dabei sowohl Aspekte der Verhaltens- als auch der Verhältnisprävention.

  • Sie installiert eine Steuerungsgruppe/Schulentwicklungsgruppe innerhalb der Binnenstruktur der Schule, in der die für BuG benannten Personen aus Schulleitung und Kollegium Mitglied sind.

  • Sie schafft geeignete Beteiligungsstrukturen für alle Akteurinnen und Akteure in der Schule: Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, weiteres pädagogisches Personal, sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern. So ist u. a. gewährleistet, dass in der Schulgemeinde ein regelmäßiger Austausch über die Entwicklung als gute gesunde Schule bzw. die Arbeit im BuG-Landesprogramm stattfindet.

  • Zu Beginn der Mitgliedschaft führt das Lehrerkollegium eine Standortbestimmung mit dem BuG-Screening durch. Darauf aufbauend evaluiert die Schule regelmäßig, d. h. jährlich, mindestens aber alle zwei Jahre, ihre Maßnahmen und Schulentwicklungsprozesse mit dem BuG-Screening und richtet so ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung datengestützt am Schulentwicklungszyklus aus.

  • Die Schule vernetzt sich aktiv mit anderen BuG-Schulen, indem mindestens die BuG-Ansprechpartnerin bzw. der -partner und/oder das verantwortliche Schulleitungsmitglied regelmäßig an Netzwerkveranstaltungen des Landesprogramms teilnehmen.

  • Darüber hinaus stellt die Schule ihre Teilnahme am Landesprogramm nach außen hin in geeigneter Form dar, u. a. durch die Verwendung des Programm-Logos im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, z. B. durch Aufnahme auf die Homepage, auf Briefbögen u. Ä.

  • Sie beteiligt sich an externen Evaluationen (z. B. Bilanzbefragung), die im Auftrag der Steuerungsgruppe des Landesprogramms durchgeführt werden.