Die Träger des Landesprogramms stellen personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Die Ressourcen dienen der Unterstützung der Schulen bei ihrer Entwicklung als gute gesunde Schulen. Die Inanspruchnahme von Leistungen des Landesprogramms setzt bei den Schulen die Einhaltung der mit dem Landesprogramm eingegangenen Kooperationsvereinbarung voraus (s. Teilnahmebedingungen). Voraussetzung für die Inanspruchnahme von finanziellen Leistungen ist außerdem die Erfüllung der von der Steuerungsgruppe dafür festgelegten Förderkriterien.

Allgemeine Leistungen und Unterstützungsangebote

Die Unterstützung und Förderung der Schulen, die Mitglied im Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW sind, zu guten gesunden Bildungseinrichtungen erfolgt durch:

  • Beratung, Information und Fortbildung durch BuG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren und weitere Expertinnen und Experten,

  • Erstellung und Bereitstellung von Fortbildungs- und Informationsmaterialien,

  • Bereitstellung von Evaluationsinstrumenten zur systematischen gesundheitsförderlichen Schulentwicklung (z. B. BuG-Screening, IQESonline, Bilanzbefragung), Aufbereitung und Auswertung der schulspezifischen Ergebnisse,

  • Dokumentation und Nutzbarmachung erfolgreicher Entwicklungsprozesse,

  • Öffentlichkeitsarbeit.

Netzwerkarbeit

Die Mitgliedsschulen werden dabei unterstützt, sich sowohl lokal/regional als auch themenbezogen bezirksübergreifend mit anderen BuG-Schulen und weiteren geeigneten Kooperationspartnerinnen und -partnern zu vernetzen. Für den Aufbau, die Betreuung und Begleitung dieser Netzwerke und Kooperationen stehen die dafür qualifizierten BuG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren, eigene finanzielle Ressourcen und eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung. Es können auch geeignete externe Expertinnen und Experten hinzugezogen werden.

Förderung von Maßnahmen in Schulen und Netzwerken

In engem Bezug zu den Zielen des Landesprogramms stehen Maßnahmen zur Entwicklung salutogenen Unterrichtens (etwa mit den Themenfeldern Klassenführung, kooperatives Lernen, individuelle Förderung und Betreuung) und zum schulischen Qualitätsmanagement (mögliche Themenfelder sind gesundheitsförderndes Qualitätsmanagement als Führungsaufgabe, betriebliche Gesundheitsförderung, Teamentwicklung und Förderung bzw. Realisierung von Partizipation).

Über die allgemeinen Leistungen und Unterstützungsangebote hinaus können die Schulen zur Durchführung solcher spezifischen Schulentwicklungsmaßnahmen finanzielle Mittel des Landesprogramms beantragen. Mehrere Mitgliedsschulen können auch gemeinsam eine Förderung für schulübergreifende Maßnahmen erhalten. Alle geförderten Maßnahmen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist zu evaluieren. Auf der Grundlage der Förderzusage erfolgt gemäß den darin mitgeteilten Modalitäten die Abrechnung.