Was beinhaltet die Behindertenrechtskonvention genau? Sie ist das erste universelle Rechtsdokument, das die bestehenden Menschenrechte – bezogen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen – stärkt und konkretisiert. Sie garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Gleichzeitig legt sie ein selbstbewusstes, auf Gleichberechtigung und aktive Teilhabe ausgerichtetes Menschenbild zugrunde, das Behinderung in der Unterschiedlichkeit der Genese und in seiner sozialen Dimension beschreibt. Hier wird ein Paradigmenwechsel beschrieben, der von einem vorwiegend auf „Fürsorge“ basierenden Menschenbild hinüberführt zu einer selbstbestimmten, aktiven und auf volle Teilhabe ausgerichteten Sicht auf den Menschen, in dem die Behinderung ein Teilaspekt der Person ist und nicht mehr als „alleiniges Merkmal“ dominiert (im Sinne: nicht „behindertes Kind“, sondern „Kind mit Behinderungen“).

Ziel der Konvention ist es, diese volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern sowie ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden.

Die Behindertenrechtskonvention ist für alle Träger öffentlicher Gewalt und damit für Bund, Länder und Kommunen völkerrechtlich bindend. Soweit die schulische Bildung betroffen ist, liegt die Umsetzung nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes vor allem in den Händen der Länder und Kommunen.