Der erste wichtige Schritt ist, die Leitidee der guten gesunden Schule innerhalb der Schulgemeinde auf eine breite Basis zu stellen. Daher sollte eine Informationsveranstaltung über das Konzept der guten gesunden Schule und das BuG-Landesprogramm mit Vertreter*innen aller Zielgruppen - LuL‘, SuS‘, Eltern - stattfinden. Hierzu können Sie gerne Ihre*n zuständige*n Koordinator*in als Unterstützung einladen.

Neben inhaltlichen Aspekten gehört dann in einem zweiten Schritt an Formalitäten u. a. dazu:

  • Schulkonferenzbeschluss

  • Benennung eines für die Mitgliedschaft im Landesprogramm verantwortlichen Mitglieds der (erweiterten) Schulleitung

  • Benennung mindestens eines Mitglieds des Lehrerkollegiums als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für das Landesprogramm

Die genauen Teilnahmebedingungen sind im Konzept des Landesprogramms beschrieben.

Schulen, die eine Mitgliedschaft beantragen möchten, melden sich, sobald der Schulkonferenzbeschluss vorliegt, mit ihren Kontaktdaten online hier an. Sie erhalten dann per Mail die Kooperationsvereinbarung, die es mit dem Landesprogramm abzuschließen gilt. Drucken Sie diese bitte zwei Mal aus, tragen jeweils Schulname und Schulnummer ein und unterzeichnen sie. Schicken Sie diese beiden unterzeichneten Exemplare der Kooperationsvereinbarung per Post an die Landeskoordination.

Sobald die beiden unterzeichneten Exemplare der Kooperationsvereinbarung vorliegen, bestätigt die Landeskoordination die Mitgliedschaft i. d. R. innerhalb von 14 Tagen. Sie informiert dabei darüber, welche*r Koordinator*in für die Schule zuständig sein wird. Mit dieser bzw. diesem sollte die Schule zeitnah einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren (Kontaktdaten finden Sie hier). Bei dieser Gelegenheit wird dann neben hilfreichen Informationsmaterialien das von der Landeskoordination unterzeichnete Exemplar der Kooperationsvereinbarung überreicht. Damit ist die Schule dann eine BuG-Schule.

Neue Mitgliedsschulen starten automatisch mit Phase 1. Sie werden mit einer digitalen Visitenkarte auf dieser Homepage dargestellt. Bitte teilen Sie uns daher immer zeitnah mit, wenn es Änderungen Ihrer Daten gegeben hat. 

Die neue Kooperationsvereinbarung zur Programmfortführung wurden von den Programmträgern unterzeichnet und mit einer neuen Laufzeit bis 2027 beschlossen (Stand 01.08.2022)