(Stand: 05.07.2023)

  • Ist die Schule ihrer Selbstverpflichtung (BuG-Standortbestimmung/Screening, Teilnahme an der Bilanzbefragung, Teilnahme an Netzwerksitzungen und programmrelevanten Fortbildungen usw.) generell nachgekommen?
     z. B. die Selbstevaluation – muss aber nicht zwingend direkt vor der Antragsstellung erfolgt sein.

  • Wurde die zuletzt von BuG geförderte Maßnahme evaluiert?

  • Steht die Maßnahme im Zusammenhang mit Copsoq?
    Copsoq-Maßnahmen sind bitte bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung zu beantragen.

  • Handelt es sich bei der Maßnahme um den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen, Beratung und Fortbildung oder Aufbau und Betreuung von Netzwerken und Kooperationen?
    Reparaturarbeiten, Baumaßnahmen, Personalstellen, Klassenfahrten, Teilnahme an Tagungen, Maßnahmen, die der Schulträger zahlen müsste, Einrichtungen und Ausstattungen können unter keinen Umständen bewilligt werden. Beachten Sie bitte auch alle anderen Ausschlusskriterien.

  • Handelt es sich um eine Anschubfinanzierung?
    Dauerfinanzierungen sind nicht möglich. Sie sollten also schon beim Ausprobieren kostenpflichtiger Angebote einen Plan haben, wie Sie dieses Angebot langfristig ohne BuG-Förderung vorhalten können und dies im Antrag auch darlegen können.

  • Gibt es offensichtlich bei gleicher Qualität keinen bekannten kostenlosen oder günstigeren Anbieter?
    z. B. Kompetenzteam, Bezirksregierung, Schulpsychologie, Angebote von einzelnen Trägern des Landesprogramms usw.

  • Erscheint der Preis angemessen?

  • Ist der Kostenvoranschlag konkret?
    z. B.: Bei einem variablen Angebot für 3 oder 4 Tage ist nicht klar, wie viele Tage die Schule buchen möchte, es sei denn, dies wird im Antrag deutlich gemacht.

  • Liegt ein schlüssiger und transparenter Kostenvoranschlag vor, der Honorar-, Fahrt- und Materialkosten getrennt aufführt?
    Material- und Fahrtkosten können mit 35 ct/ gefahrenem km erstattet werden (alternativ: Bahnticket 2. Klasse), wenn sie im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme durch den Anbieter auf seiner Rechnung aufgeführt sind. Es gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit, sodass eine Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln priorisiert wird und lediglich begründete Ausnahmen die Benutzung weiterer Verkehrsmittel zulässt. Nachgewiesene Übernachtungskosten von Referent*innen werden bis zu einem Betrag von 80,00 Euro ohne Frühstück bzw. 90,00 Euro mit Frühstück erstattet. Sollten höhere Kosten anfallen, müssen diese entweder vom Referenten selbst oder von der Schule getragen werden.

  • Geht aus dem Kostenvoranschlag klar hervor, ob Umsatzsteuer bezahlt werden muss oder ob der Anbieter als Kleinunternehmer*in davon befreit ist? Ist im Antrag bei der Summe ggf. die Umsatzsteuer berücksichtigt worden?

  • Stimmt die Summe des Kostenvoranschlags mit der Summe im Antrag überein?

  • Falls es mehrere Kostenpunkte gibt: Ist jeder einzelne Kostenpunkt auch mit einem Kostenvoranschlag belegt?

  • Liegt für Maßnahmen mit einer Fördermittelhöhe bis 3.000 € ein mehrheitlicher Beschluss der Lehrerkonferenz vor?
    Maßnahmen, deren Fördermittelhöhe über 3.000 € liegen, müssen zusätzlich von der Schulkonferenz beschlossen werden. IQESonline-Anträge können auch ohne Konferenzbeschluss gestellt werden.