Von einer Förderung durch BuG NRW sind ausgeschlossen:

(s. aktueller Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands)

  • Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder Verantwortlicher gehören (z. B. Einrichtung/Ausstattung -> Schulträger, Copsoq/Supervision -> Bezirksregierung, Erst-Hilfe-Kurse -> Unfallkasse NRW)
  • Eigenanteile von bereits durch Krankenkassen geförderten Maßnahmen
  • isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen externer Anbieter/innen
  • individuumsbezogene Abrechnung von Maßnahmen
  • Forschungsprojekte/Screenings ohne Interventionsbezug
  • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen
  • Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken für bestimmte Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen
  • ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände (z. B. bei Stadtteil-, Schulfesten, in öffentlichen Bereichen) oder ausschließlich mediale Aufklärungskampagnen
  • berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an das Projekt gebunden sind
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel
  • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind
  • Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Maßnahmen
  • Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden

Des Weiteren sind ausgeschlossen:

  • Reparaturarbeiten
  • Klassenfahrten
  • Teilnahme an Tagungen
  • Personalstellen

Fahrtkostenzu zu Multiplikator*innen-Schulungen:

  • Fahrtkosten von LuL‘ müssen Schulen aus ihrem Fortbildungsbudget bestreiten. Es sind im Bedarfsfall über die Dezernent*innen Anträge auf einmalige Erhöhung an die BezReg möglich.
  • Für Fahrtkosten von SuS‘ kommt der Schulträger auf.

Daher können diese Kosten nicht in einem BuG-Antrag berücksichtigt werden. Dies geht im Ausnahmefall nur dann, wenn die beschriebenen Möglichkeiten ausgeschöpft sind; das muss im Antrag dokumentiert sein.

Mischfinanzierungen

Es ist zu begrüßen, wenn Schulen sich um weitere Finanzierungsquellen bemühen. Bei Stiftungen wie die der Sparda-Bank oder Sparkasse werden keine Interessenskonflikte gesehen. Ausgeschlossen sind aber Firmen der Alkohol-, Tabak- und Arzneimittelindustrie. Die Spende/Förderung soll im Feld "Eigenanteil" erwähnt werden, diesen aber nicht ersetzen.