Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen (Verhältnisprävention)
  • Beratung und Fortbildung durch Berater*innen, Moderator*innen und weitere Expert*innen inkl. Fortbildungsmaterial, auf der Basis eines konkreten Schulentwicklungsbedarfes
  • Aufbau und Betreuung von Netzwerken und Kooperationen

Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nur dann, wenn die Maßnahmen nachhaltigen Einfluss auf den Schulentwicklungsprozess haben, d. h.

  • Anhand der (Selbst-)Evaluation wurde ein Bedarf erkannt und als primäre Schulentwicklungsaufgabe benannt.

  • Anhand des Bedarfs werden spezifische Ziele entwickelt und benannt.

  • Die Ziele sind wirkungsorientiert und überprüfbar.

  • Anhand der Ziele werden konkrete Maßnahmen abgeleitet.

  • Die Maßnahmen lassen sich einer oder mehreren IQES-Qualitätsdimension/en zuordnen.

  • Die Maßnahmen sind nicht ausschließlich bzw. überwiegend auf die Veränderung von Verhalten ausgerichtet, sondern stärken vor allem gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen und Strukturen (Verhältnisse). 

  • Die durchgeführten Maßnahmen werden evaluiert, um feststellen zu können, ob sie auch geeignet waren, die genannten Ziele zu erreichen.