Das Maßnahmenantragsverfahren besteht aus zwei Phasen:

  1. Antrag:
    Sie füllen im Formular die notwendigen Angaben aus und laden entsprechende Anlagen z.B. Kostenvoranschläge, den Konferenzbeschluss sowie ggf.den erforderlichen Nachweis einer Anbieterqualifizierung hoch.
    Anschließend erhalten Sie von Ihrer zuständigen Koordinatorin bzw. Ihrem Koordinator eine Rückmeldung darüber, ob der Antrag grundsätzlich den Förderkriterien entspricht und erhalten ggf. Hinweise zur Präzisierung. Sie können Ihre Ergänzungen dann einpflegen.
    Für alle Arten von Maßnahmen können das ganze Jahr über Anträge gestellt werden.
    Wenn Sie die Fördermittelzusage durch die Landeskoordination per Email erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.
  2. Beurteilung:
    Erklärungen zur Maßnahmenevaluation finden Sie hier.