1. Nach Beendigung der Maßnahme strecken Sie zunächst den gesamten Rechnungsbetrag aus Ihren (Budget-)Mitteln vor. Anschließend senden Sie bitte umgehend (elektronisch oder postalisch) die Rechnungsunterlagen an  die Landeskoordination Landeskoordination@bug-nrw.de mit der Bitte um Überweisung der Fördermittel. Die Fördermittel werden dann automatisch auf das Konto überwiesen, das im Antrag angegeben wurde.
  2. Geben Sie bei der Korrespondenz immer Schulnummer und Antrags-ID an, damit die Rechnung zugeordnet werden kann.
  3. Sie müssen die Rechnung spätestens 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme zur Abrechnung einreichen. Bitte machen Sie sich einen Wiedervorlagevermerk dazu.
  4. Sie können auch Teilrechnungen einreichen. Bitte kündigen Sie im Anschreiben aber an, dass noch weitere Rechnungen kommen werden, damit die Gelder nicht für andere Zwecke freigegeben werden.
  5. Fahrt-, Hotel- und Materialkosten müssen im Anhang der Rechnung durch Quittungen belegt werden.
  6. Manchmal sind Maßnahmen günstiger als im Kostenvoranschlag geplant wurde. In diesem Falle wird automatisch ohne weitere Benachrichtigung der Eigenanteil von 20 % von der Rechnungssumme abgezogen.
  7. Auf für die Evaluation der Maßnahmen gilt eine Frist von 3 Monaten, ansonsten behält sich BuG NRW vor, Fördermittel wieder zurückzufordern.
  8. Eventuell bietet es sich an, die Evaluation zusammen mit der Rechnung einzureichen.
  9. Bei von Ihnen gewünschten Abweichungen vom beschriebenen Regelfall setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Landeskoordination in Verbindung.