Einleitung

1. Begrüßen
Sich vorstellen. Die Schlichterin oder der Schlichter stellt sich vor, nennt den eigenen Namen und fragt ggf. nach den Namen der Konfliktpartner.

2. Ziele verdeutlichen
Das Ziel des Schlichtungsgesprächs wird verdeutlicht. Die Streitenden selbst suchen Lösungen, die beide zufriedenstellen. Für diesen Prozeß bietet die Schlichterin oder der Schlichter Hilfe an.

3. Grundsätze benennen
Die Schlichterin oder der Schlichter sichert den Konfliktpartnern Vertraulichkeit und Neutralität zu.

4. Schlichtungsprozeß erklären
Die Schlichterin oder der Schlichter erklärt die nächsten Schritte des Schlichtungsprozesses:

  • Standpunktevortragen,
  • Lösungen suchen und Verständigung finden
  • die Vereinbarungen schriftlich festhalten.

5. Gesprächsregeln erläutern
Die Schlichterin oder der Schlichter erklärt die wichtigsten Regeln beim Schlichtungsgespräch:

  • Sich nicht gegenseitig unterbrechen, ggf. stattdessen eigene Gedanken notieren;
  • sich nichtgegenseitig beschimpfen oder angreifen.

Die Schlichterin oder der Schlichter holt die Zustimmung der Konfliktparteien ein,

 

  • daß diese Regeln im Schlichtungsgespräch gelten sollen, .
  • daß die Konfliktpartner bereit sind, sich an die Gesprächsregeln zu halten, und
  • daß die Schlichterin oder der Schlichter bei Nichtbeuchtung an die Einhaltung der Spielregeln erinnern darf.

6. Gesprächsbeginn vereinbaren
Es wird geklärt, wer mit dem Bericht des Konflikts aus seiner Sicht beginnen soll. Entweder einigen sich die Konfliktpartner auf eine Reihenfolge, oder es wird ausgelost, wer beginnt.

Klärungen

 

1. Berichten
Die Konfliktparteien tragen nacheinander ihre Sicht des Konflikts und der augenblicklichen Situation vor.

2. Zusammenfassen
Die Schlichterin oder der Schlichter wiederholt die wesentlichen Punkte und faßt die Konfliktdarstellungen zusammen (möglichst mit Worten der Streithähne).

  • "War das so?"

3. Nachfragen
Wenn möglich sollen Emotionen und Motive der Konfliktpartner in bezug auf den konkreten Streitfall zur Sprache kommen.

  • "Warum hast Du ...?"
  • "Was hast Du gedacht, als ...?"

4. Befindlichlichkeit ausdrücken
Da es oft zur Weiterführung des Schlichtungsprozesses erforderlich oder nützlich ist, fragt die Schlichterin / der Schlichter nach der augenblicklichen Befindlichkeit oder Stimmung der KonfliRtparteien, auch als eine Form der Rückmeldung über das gerade Gehörte.

  • "Wir kommen vielleicht ein Stück weiter, wenn Ihr sagen könnt, wie es Euch jetzt im Augenblick geht"

5. Anteile am Konflikt artikulieren
Anteile am Konflikt lassen sich möglicherweise leichter besprechen, wenn Schuldzuweisungen vermieden werden.

  • "Kannst Du sagen, was Du zum Konflikt oder seinem Anwachsen beigetragen hast?

Vielleicht durch bestimmte Äußerungen, durch Lachen, Drohen oder Ahnliches?

  • "Ihr solltet nicht nur auf den materiellen Schaden achten."

6. Überleiten
Zum Abschluß dieser Phase sind emrut Rückmeldungen möglich. Die Kernpunkte können noch einmal zusammengefaßt werden. Der Blick sollte dann auf den nächsten Schritt, die Suche nach Lösungen, gelenkt werden.

  • "Nun solltet Ihr überlegen, wie der Schaden wiedergutzumachen ist und wie evtl. Eure Beziehung besser werden kann."

Hinweis:
In dieser Phase kann es gelegentlich auch notwendig werden, Einzelgespräche mit den Kontrahenten einzuschieben, beispielsweise, wenn

  • die Diskussion zu hitzig geworden ist,
  • sich die unterschiedliche Konfliktsicht überhaupt nicht angenähert hat,
  • das Gespräch auBer Kontrolle zu geraten droht,
  • einer nicht offen sprechen kann oder will oder
  • grundsätzlich die Regeln nicht eingehalten werden.

Schlichterin oder Schlichter sollten den Schlichtungsprozeß immer dann unterbrechen, wenn der Eindruck besteht, daß es fast ausgeschlossen ist, mit diesen Konfliktpartnern im Augenblick eine geeignete Lösung zu finden.

In diesem Fall sollte die Schlichterin oder der Schlichter:

  • das Gespräch unterbrechen,
  • einen Termin zur Fortsetzung vereinbaren, und
  • sich von den Konfliktpartnern die Erlaubnis holen, sich selbst durch Gespräche mit anderen Schlichtern oder Beratern (auch Lehrkräften) Unterstützung zu verschaffen.

Eventuell kommt eine Ko-Schlichtung (durch zwei Personen in der Gesprächsleitung) in Frage.

Lösungen

1. Lösungsmöglichkeiten überlegen
Die Konfliktpartner sammeln Lösungen. Jeder notiert seine Vorschläge still.

  • "Uberlegt dabei: Was bin ich bereit zu tun? Was erwarte ich vom anderen?"

2. Lösungsmöglichkeiten aufschreiben
Alle Lösungsmöglichkeiten werden vorgelesen und gebört, gesammelt und in der Regel von der Schlichterin oder dem Schlichter auf Kärtchen geschrieben.

3. Lösungen auswählen
Die Losungsvorschläge werden gemeinsam bewertet. Gu te Lösungen sind: realistisch, ausgewogen und genau genug!

  • "Welcher Vorschlag ist der beste? Oder kann es eine Kombination von Lösungsvorschlägen geben?"

4. Lösungen vereinbaren
Die möglichen Vereinbarungen werden mündlich genannt, und es wird geprüft, ob die Konfliktpartner diesen Lösungsvorschlägen zustimmen können.

Vereinbarungen

1. Vereinbarungen aufschreiben
Die schriffliche Vereinbarung wird erstellt
Die Lösung muß genau formuliert werden: Wer will wo und wann was tun, um den Konflikt beizulegen oder den Schaden zu beheben?
Einfache, neutrale Wörterbenutzen (keine Beschuldigungen
Ggf. sollte festgehalten werden, was passiert, wenn eine Partei ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt, z.B. dann den Schlichtungsprozeß fortsetzen bzw. ihn wieder aufgreifen.

2. Vereinbarung unterschreiben
Ist die Schlichtungsvereinbarung formuliert, wird sie, ggf Satz für Satz, vorgelesen und von den Konfliktpartnern gebilligt.
Wenn alle Einzelheiten angenommen wurden, fragt die Schlichterin oder der Schlichter, ob die Vereinbarung auch insgesamt gebilligt wird oder ob noch Fragen offen sind.
Die Vereinbarung wird unterschrieben.

3. Verabschieden

Vielleicht bietet sich noch ein Rückblick an, wie die Kon fliktpartner das Schlichtungsgespräch erlebt haben unc wie sie jetzt im Augenblick die weitere Beziehung sehen.
Die Gesprächspartner verabschieden sich.
Günther Graun / Wolfgang Hünicke: Streit-Schlichtung: Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für Konfliktlösungen in der Schule. Soest 1996.