Beachtenswert sind die Herforder „Qualitätskriterien für die Raumgestaltung und -austattung offener Ganztagsschulen im Primarbereich".

  1. Jeder Ganztagszug bildet eine eigene soziale und räumliche Einheit, die zur übrigen Schule einerseits abgegrenzt, andererseits aber auch offen ist. Das räumliche wie auch das soziale Verhältnis von Offenheit und Geschlossenheit wird durch die jeweiligen pädagogischen Zwecke bestimmt und lässt sich je nach Bedarf flexibel gestalten (z. B. Glaselemente).
  2. Jede soziale Einheit verfügt über vier Lernräume mit einer Größe von jeweils mindestens 2,5 m2 / Kind sowie über einen oder mehrere flexibel nutzbare Nebenräume.
  3. Die Lernräume und Nebenräume für die Klasse 1 + 2 sind so zueinander angeordnet und miteinander verbunden, dass sie flexible Nutzungsmöglichkeiten für die integrierte Eingangsphase bieten.
  4. Die Lernräume sind so zugeschnitten, ausgestattet und möbliert, dass sie den Qualitätsmaßstäben für eine gesundheits- und kommunikationsfördernde Lernraumgestaltung entsprechen.
  5. Den einzelnen Lernräumen oder der sozialen Einheit sind eigene Toilettenräume zugeordnet.
  6. Der hinreichend ausgestattete Personalarbeitsraum für das Team des Ganztagszuges befindet sich entweder im Bereich der sozialen Einheit oder aber ist von dort auf kurzem Weg erreichbar.
  7. Der Schulhof lässt sich für die Ganztagsschüler auf möglichst kurzem Weg erreichen. Ebenerdige Lernräume verfügen nach Möglichkeit über einen direkten Ausgang auf den Schulhof bzw. auf eine klasseneigene Terrasse (mit Schulgarten).
  8. Zur gezielten Förderung der Esskultur sowie zur besseren Diagnose und Therapie von Verhaltensauffälligkeiten wird das Mittagessen in den Lernräumen oder in kleinräumig untergliederten Speiseräumen eingenommen. Bei einer Mittagsverpflegung im Klassenzimmer wird sichergestellt, dass die eingesparte Fläche für die Mensa zur Erweiterung des Lern- und Lebensraums im jeweiligen Ganztagszug dient (0,66 m2 / Kind).
  9. Der sozialen Einheit eines Ganztagszuges sollen in der Schule folgende weitere Räume für eine temporäre Nutzung zur Verfügung stehen:
    1. ein Forum mit Bühne, eine Aula oder vergleichbare Räume
    2. ein Selbstlernzentrum mit Bibliothek und Mediothek
    3. ein Ort zum Musizieren, ein Werkraum, eine Sporthalle.
      Diese Räume sollten möglichst in der Nähe der Ganztagseinheit liegen.
  10. Breite Flure bekommen - unter Beachtung des Brandschutzes - offiziell eine doppelte Funktion als Fluchtwege (mit Mindestbreite) und als (fest installierte) Ruhe-, Kommunikations- und Arbeitszonen.