Ein Umwandlungsprozess diesen Ausmaßes muss, ausgehend von der derzeitigen gesetzlichen und organisatorischen Situation, Schritt für Schritt zu einem inklusiven Bildungssystem führen. Dies unterstreicht auch die ambivalent wirkende Aussage, dass der Regelförderort die allgemeine Schule ist, Eltern aber weiterhin die Förderschule wählen können.

Dem Antrag, die UN-Konvention in Schulen umzusetzen, liegt die realistische Annahme zugrunde, dass sich die Situation des gemeinsamen Lernens in Nordrhein-Westfalen regional unterschiedlich entwickelt hat – sowohl in organisatorischer, als auch in quantitativer Hinsicht. Allerdings gibt es seit der eindeutigen Positionierung des Landtags keine Zweifel mehr an der Ausrichtung: Es wird nicht mehr gerungen, ob Inklusion umgesetzt wird, sondern es muss – im Dialog mit allen Beteiligten – daran gearbeitet werden, wie der Prozess zu einem inklusiven Schulsystem konsequent und nachhaltig gestaltet werden kann. Dabei kommt es darauf an, alle mitzunehmen – die sonderpädagogischen Lehrkräfte ebenso wie die allgemeinen Schulen, die zunehmend zum Förderort auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden, die Schulträger, aber auch die Eltern- und Lehrerverbände und nicht zuletzt natürlich die Schülerinnen und Schüler.

Es geht darum, „Botschafter für Inklusion“ zu gewinnen. Partner, die helfen, Akzeptanz und Veränderungsbereitschaft in der Öffentlichkeit herzustellen, so dass Vorbehalte oder Ängste, wie etwa Sorgen vor Überforderung, ernst genommen und durch gute Beispiele aus der in Nordrhein-Westfalen schon langjährig vorhandenen Praxis gelungenen gemeinsamen Lernens abgebaut werden. Aber auch hier ist klar: Das vorhandene System des Gemeinsamen Unterrichts und der Integrativen Lerngruppen für die sonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I kann nur ein Übergang hin zu einem inklusiven Bildungssystem sein.