Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in allgemeinen Schulen unterrichtet werden, ist zwischen den Schulstufen sehr unterschiedlich: Im Schuljahr 2010/2011 beträgt die Integrationsquote in der Primarstufe 24,9 Prozent. Das heißt, ein Viertel der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird bereits in den allgemeinen Grundschulen unterrichtet. In der Sekundarstufe I sind es aktuell 11,1 Prozent.

Dieser Bruch hatte neben pädagogischen und organisatorischen auch haushaltsrechtliche Gründe. Denn die zusätzliche personelle Unterstützung durch Mehrbedarfsstellen für die schulische Förderung in Integrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I war in den letzten Jahren immer kontingentiert und ermöglichte nur einen geringfügigen Zuwachs. Mit dem Nachtragshaushalt 2010 hat die Landesregierung diese Lücke geschlossen. Es wurden 188 zusätzliche Stellen für den Mehrbedarf in den Integrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I zur Verfügung gestellt. Die Gesamtzahl der Mehrbedarfsstellen erhöht sich damit von 295 auf 483 Stellen im Schuljahr 2011/2011. Es ist davon auszugehen, dass für das laufende Schuljahr das gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I dem Bedarf angepasst werden kann.

Inklusion beginnt in den Köpfen

Der Ausbau von Angeboten zum gemeinsamen Lernen ist jedoch nicht nur abhängig von der personellen und sächlichen Ausstattung, sondern auch von einem Einstellungswandel. Auch das ist eine Erkenntnis, die die Diskussionsprozesse um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringen: Inklusion beginnt in den Köpfen. Eine „Kultur des Behaltens“ aller Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und diese auch mit Leben zu füllen, bleibt zunächst eine Herausforderung für die nächsten Jahre. Dieser müssen sich alle stellen, die in dem Entwicklungsprozess hin zu einem inklusiven Bildungssystem Verantwortung tragen.