Das Ziel „Wir schaffen Inklusion“ hat die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits in ihrem Regierungsprogramm verankert und beschreibt damit, dass das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den allgemeinen Schulen des Landes ausgebaut werden soll.

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Förderschulen wird auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich sein. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen und Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das gemeinsame Lernen sowohl Vorteile für die Lernentwicklung der Kinder und Jugendlichen mit als auch der Schülerinnen und Schüler ohne Behinderungen hat. Das gilt nicht nur für den Bereich des sozialen Miteinanders, sondern auch für die fachliche Entwicklung.

Auch in der letzten Legislaturperiode gab es in NRW schon intensive Versuche, einen politischen Konsens für die Realisierung von Inklusion in Schulen zu erzielen. Am 1. Dezember 2010 wurde der Antrag mit dem Titel „UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen“ der Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der CDU ohne Gegenstimmen und bei Zustimmung der Linken und Enthaltung der FDP-Fraktion verabschiedet. Damit ist das Land beauftragt worden, den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung zu verwirklichen und landesgesetzlich zu verankern.

Kernaussagen des Antrags sind:

  • Die allgemeine Schule soll der Regelförderort werden.
  • Eltern können für ihre Kinder weiterhin die Förderschule wählen.
  • Die Beratung über den schulischen Förderort soll unter Einbeziehung der Inklusionsfachverbände geschehen. Unabhängig davon ist das Land bis zur Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle entschlossen, seine bestehenden Regelungen schon jetzt an den Stellen, an denen entsprechende Auslegungsspielräume vorhanden sind, im Sinne des Völkerrechts und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen.

Die Landesregierung beabsichtigt, die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen zu schaffen und zeitnah einen Inklusionsplan darzulegen. Der Prozess soll in engem Zusammenwirken mit den Kommunen als Schulträgern gestaltet werden. Um den Transformationsprozess zu unterstützen, ist weiterhin eine breite Fortbildungsinitiative vorgesehen.