sowie den regionalen Arbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege oder Zahngesundheit, Krankenkassen und Gesundheitsämtern. Konkrete Fragen zur Lebensmittelhygiene oder zu anderen lebensmittelrechtlichen Themenstellungen sollten an das vor Ort zuständige Lebensmittelüberwachungsamt gerichtet werden.