Die neue bundeseinheitliche Verordnung über Lebensmittelhygiene (LMHV) vom 5. August 1997 enthält die Verpflichtung zur Einrichtung eines Eigenkontrollsystems (nach HACCP-Grundlagen) und zur Mitarbeiterschulung. Diese Verordnung ist für jeden öffentlichen und privaten Betrieb mit und ohne Erwerbszweck, der Lebensmittel gewerbsmäßig herstellt, zu-bereitet, bearbeitet, lagert, verteilt, verpackt, befördert, anbietet oder verkauft, verbindlich. Sie ist somit Grundlage für alle Bereiche, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird und umfasst die Hygieneanforderungen an Betriebsstätten, Räume, Gegenstände, den Umgang mit Lebensmitteln sowie das Personal.
Das bisher beim Arbeitgeber vorzulegende "Gesundheitszeugnis" würde entsprechend dem Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz - SeuchRNeuG) vom 1. Januar 2001 durch eine "Belehrungsbescheinigung" ersetzt. Bei Ersteinstellung in der Gemeinschaftsverpflegung muss eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf bei erstmaligem Dienstantritt nicht älter als drei Monate sein.