Teilnahmebedingungen
Grundsätzlich können alle Schulen des Landes NRW am Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW teilnehmen. Bedingung für die Teilnahme ist ein Beschluss der Schulkonferenz und die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung. Die Dauer der Mitgliedschaft ist für alle Schulen auf die Dauer der Programmphase (bis 31.07.2027) begrenzt.
Die Schule
Außerdem erklärt die Schule, innerhalb ihrer Schulentwicklung,
Wenn Schulen die Teilnahmebedingungen über einen längeren Zeitraum nicht erfüllen, wird die Kooperationsvereinbarung vorzeitig aufgehoben. Die Entscheidung darüber trifft die Steuerungsgruppe.
