Ist es möglich, auch vor dem 31.07.2027 aus dem Landesprogramm auszuscheiden?
Sie können Ihre Kooperationsvereinbarung mit dem Landesprogramm mit einer Frist von drei Monaten zum 31.07. eines jeden Jahres vorzeitig kündigen.
Sie können Ihre Kooperationsvereinbarung mit dem Landesprogramm mit einer Frist von drei Monaten zum 31.07. eines jeden Jahres vorzeitig kündigen.