- 1
Ausschließlich BuG-Schulen (Mitglieder im Landesprogramm) können Maßnahmenanträge stellen.
- 2
Die Maßnamenplanung muss datenbasiert erfolgen, d.h. sie muss sich aus den Ergebnissen der BuG-Standortbestimmung oder anderen Evaluationen (z. B. QA) ableiten.
- 3
Es muss ein klarer gesundheitsförderlicher Gewinn erkennbar sein, der sowohl Verhaltens- als auch Verhältnisprävention berücksichtigt; dabei muss die Verhältnisprävention klar im Vordergrund stehen.
- 4
Es gibt kein günstigeres/kostenloses Angebot in gleicher Qualität durch das Kompetenzteam, die Schulpsychologie, eine Krankenkasse, die Unfallkasse NRW oder andere Anbieter.
- 5
Lehrerkonferenzbeschluss (bis 3.000 €) bzw. Schulkonferenzbeschluss (ab 3.000 €)
- 6
Eigenbeteiligungvon 20 %
- 7
Weitere Förderkriterien und Ausschlusskriterien
- 8
Die Maßnahme muss nach Beendigung evaluiert werden.