Neue Rechtsgrundlage zur Sicherheitsförderung im Schulsport

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Zum 01.08.2020 tritt die neue Rechtsgrundlage zur Sicherheitsförderung im Schulsport in Kraft. Sie stellt eine behutsame Weiterentwicklung der vorhergehenden Vorgaben aus dem Jahr 2014 dar.

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Letzte Aktualisierung am 27.07.2020 09:07 Uhr