1. Ausschließlich BuG-Schulen (Mitglieder im Landesprogramm) können Maßnahmenanträge stellen.
  2. Die Maßnamenplanung muss datenbasiert erfolgen, d.h. sie muss sich aus den Ergebnissen der BuG-Standortbestimmung oder anderen Evaluationen (z. B. QA) ableiten.
  3. Es muss ein klarer gesundheitsförderlicher Gewinn erkennbar sein, der sowohl Verhaltens- als auch Verhältnisprävention berücksichtigt; dabei muss die Verhältnisprävention klar im Vordergrund stehen.
  4. Es gibt kein günstigeres/kostenloses Angebot in gleicher Qualität durch das Kompetenzteam, die Schulpsychologie, eine Krankenkasse, die Unfallkasse NRW oder andere Anbieter.
  5. Lehrerkonferenzbeschluss (bis 3.000 €) bzw. Schulkonferenzbeschluss (ab 3.000 €)
  6. Eigenbeteiligungvon 20 %
  7. Weitere Förderkriterien und Ausschlusskriterien
  8. Die Maßnahme muss nach Beendigung evaluiert werden.