Bei diesen Überlegungen ist zu bedenken, dass diese Interventionen unterschiedliche (Teil-)Populationen der Schulgemeinschaft betreffen. Zum einen kann die Schulgemeinschaft insgesamt oder z. B. alle Schülerinnen und Schüler Ziel der Intervention sein („universelle Prävention"). Es können aber auch ausgewählte Schülerinnen- und-Schüler-Gruppen sein, die besonderer Hilfe und Unterstützung bedürfen („selektive Prävention"), oder es können diejenigen Schülerinnen und Schüler sein, die gezielter professioneller Beratung und Hilfe bedürfen, die die Kompetenzen von Schule und Lehrer übersteigen und wo die Schule auf die Kooperation mit psychosozialen und medizinischen Diensten angewiesen ist („gezielte Prävention"). Die folgende Abbildung (Abb. 5) macht dies in einem Überblick deutlich. Abbildung 5: Umfassendes Schulprogramm am Beispiel der Förderung der psychischen Gesundheit

Psychische Gesundheit - auch ein Problem von Schulen?

Abbildung 5: Umfassendes Schulprogramm am Beispiel der Förderung der psychischen Gesundheit