Häufige Fragen

1. Worum geht es im wesentlichen im Landesprogramm?

Es geht um die gute gesunde Schule. Sie verständigt sich über ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag, setzt ihn erfolgreich um und leistet damit einen Beitrag zur Bildung nachhaltige Entwicklung. Sie weist gute Qualitäten in den Bereichen Pädagogische Wirkungen, Bildungs- und Erziehungserfolg, Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht und Gesundheitsbildung und -erziehung aus und sorgt für deren stetige und nachhaltige Verbesserung durch Schulentwicklung.

2. Wie kann ich einen persönlichen Kontakt herstellen?

Die/der Koordinator/in ist für Sie Ansprechpartner/in in allen Fragen. Unter der Rubrik "Kontakt" finden Sie die für Sie zuständige Bezirksregierung. Wenden Sie sich bitte an eine/n dort vertretene/n Koordinator/in. Sie/Er berät Sie, stellt Kontakte her und unterstützt Sie dabei, Ihre Schulentwicklungsideen- und Maßnahmen umzusetzen.

3. Wie wird meine Schule Mitglied im Landesprogramm BuG?

Informieren Sie sich vorab genau über das Konzept und über die Teilnahmevoraussetzungen des Landesprogramms. Auf dieser Grundlage muss die Schulkonferenz den Teilnahmevoraussetzungen zustimmen. Der Teilnahmeantrag muss anschließend unterschrieben postalisch an die Geschäftsstelle gesandt werden.

Ablauf:

  1. BuG-Schulen müssen die Teilnahmekriterien in der Schulkonferenz beschließen und unterschrieben postalisch an die Geschäftsstelle senden.
  2. Zeitgleich müssen die Basisdaten ausgefüllt werden und an  Dr. Norbert Posse  ( Universität Düsseldorf - Evaluation posse@phil-fak.uni-duesseldorf.de) und Herrn Kohtz (Landeskoordinator BuG Johannes.Kohtz@bug-nrw.de ) zur Erfassung der Daten gemailt werden.
  3. Ab dem Zeitpunkt des Schulkonferenzbeschlusses muss die Schule innerhalb von 4 Wochen das IQES-Schulscreening (80 Fragen/Lehrer) durchführen.

4. Wer kann einen Fördermittelantrag stellen?

Fördermittelanträge können nur von Mitgliedern des Landesprogramms gestellt werden? Wie der Vorgang des Antrags abläuft wird detailliert hier dargestellt.

5. Wann kann ich einen Fördermittelantrag stellen?

Fördermittelanträge sind ganzjährig möglich.

6. Wann bekomme ich bei einer Zusage das Geld?

Eine Fördermittelzu- oder absage wird zeitnah erteilt. Die Mittelzuweisung (nach Vorlage der Rechnungen) kann aus betriebswirtschaftlichen Gründen bis zu drei Monate dauern.

7. Welche Maßnahmen werden gefördert?

Ein Schwerpunkt der Förderkriterien liegt in der Nachhaltigkeit der Maßnahmen.