Maßnahmen-Antragsverfahren
Voraussetzungen:
- Ausschließlich BuG-Schulen (Mitglieder im Landesprogramm) können Maßnahmenanträge stellen.
- Die Ergebnisse des IQES-Schulscreenings müssen schulintern berücksichtigt werden (alternativ ebenfalls QA oder SEIS).
1. Das Antragsformular steht auf der Homepage zum Download zur Verfügung.
2. Die Antragsteller sind die BuG-Schulen. Der/Die BuG-Koordinator/in unterstützt die BuG-Schulen ggf. beim Antragsverfahren.
3. Maßnahmen in Antragshöhe bis 3000,- Euro müssen von der Lehrerkonferenz mehrheitlich beschlossen werden. Maßnahmen deren Antragshöhe über 3000,- Euro liegen müssen zusätzlich von der Schulkonferenz beschlossen werden (im Einzelfall reicht hier auch eine Eilkonferenz, der eigentliche Schulkonferenzbeschluss muss aber nachgereicht werden!).
4. Der Maßnahmeantrag der BuG-Schule wird per Mail von der Schulleitung an den/die zuständige/n BuG-Koordinator/in geleitet (Antragsdatum).
5. Der Maßnahmeantrag wird per Mail von dem/der BuG-Koordinator/in mit einem Votum an den/die Regionalkoordinator/in weitergeleitet.
6. Der Maßnahmeantrag wird per Mail von dem/der Regionalkoordinator/in mit einem Votum an den Landeskoordinator weitergeleitet (Antragseingang). Der/Die Dezernent/in mit der Generalie Gesundheit erhält den Antrag in Kopie zur Kenntnis.
7.a) Der Landeskoordinator entscheidet über Anträge bis zu einer Antragshöhe von 3.000 Euro. Der Landeskoordinator sendet spätestens vier Wochen nach Antragseingang den Bescheid an die offizielle Email-Adresse der BuG-Schule; Dezernent/in, Regionalkoordinator/in, Koordinator/in erhalten den Bescheid in Kopie zur Kenntnis.
7.b) Anträge mit einem Antragsvolumen von über 3.000 Euro werden der Steuerungsgruppe vorgelegt. Der Landeskoordinator sendet nach dem Beschluss der nächsten Steuerungsgruppensitzung den Bescheid an die offizielle Email-Adresse der BuG-Schule; Dezernent/in, Regionalkoordinator/in, Koordinator/in erhalten den Bescheid in Kopie zur Kenntnis.

