Landesprogramm

Das gesamte Konzept des Landesprogramms als PDF

Die nachfolgenden konzeptionellen Überlegungen bauen auf der bisherigen Konzeption des Landesprogramms „OPUS NRW - Netzwerk Bildung und Gesundheit" auf. Sie berücksichtigen zudem die bisherigen Erfahrungen und die Weiterentwicklung sowohl auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Prävention, als auch in den Bildungswissenschaften und der Schul- und Kindergartenforschung.

Das Landesprogramm „ Bildung und Gesundheit" ist das gemeinsame Programm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, des BKK Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, der AOK (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Westfalen-Lippe) und der BARMER zur Förderung der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die Träger bilden damit eine Verantwortungspartnerschaft für die Förderung der guten gesunden Bildungseinrichtung.

Die Trägerschaft der Unfallkasse NRW und die Unterstützung der Schulen und Kindertageseinrichtungen, die an dem Landesprogramm teilnehmen, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Siebten Sozialgesetzbuches. Danach hat die Unfallkasse NRW „mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen". (§ 14 SGB VII).

Die Trägerschaft der gesetzlichen Krankenkassen folgt dem gesetzlichen Auftrag, durch Leistungen der Primärprävention „den allgemeinen Gesundheitszustand (zu) verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen (zu) erbringen" und Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen. (§§ 20 und 20a SGB V).

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat die Aufgabe, die Integration der Gesundheitsthematik in die Schul- und Bildungspolitik des Landes zu fördern und zu optimieren. Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist ausdrücklich festgeschrieben, dass die Schülerinnen und Schüler „insbesondere lernen [sollen] Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln, sich gesund zu ernähren und gesund zu leben, [...]" (§ 2 SchulG).

An dem Landesprogramm „Bildung und Gesundheit" können grundsätzlich alle Schulen und Kindertageseinrichtungen des Landes teilnehmen.